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Was verbirgt sich hinter der deutschen Trinkwasserverordnung?

Die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) trat in Deutschland am 1. Januar 2003 in Kraft. Zum ersten Mal wird hier in einer Verordnung zum Trinkwasser berücksichtigt, dass Schadstoffe auf dem Weg vom Wasserwerk zur Entnahmestelle in das Trinkwasser gelangen können. In den bisherigen Verordnungen wurden Grenzwerte festgelegt und deren Einhaltung im Wasserwerk überprüft. In der neuen TrinkwV wird ebenfalls im Wasserwerk geprüft; ergänzt wird dies aber um eine Überprüfung im Haushalt. Gemessen werden hierbei diejenigen Stoffe, die erst durch die Hauptleitungen und insbesondere durch die Hausleitungen in das Trinkwasser gelangen können. Alle Grenzwerte müssen an denjenigen Zapfstellen eingehalten werden, die der Entnahme von Trinkwasser dienen. Somit ist jeder Eigentümer und Inhaber einer Hausinstallation mitverantwortlich für die Qualität des Trinkwassers. Ist das Trinkwasser für den öffentlichen Gebrauch bestimmt oder liegen besondere Gefährdungspotentiale vor (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen) sind zusätzliche Vorschriften zu beachten.

Die neue TrinkwV unterscheidet daher bei der Festlegung der Grenzwerte zwischen "Chemischen Parametern, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht (Chemische Parameter, Teil 1)" und "Chemischen Parametern, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation ansteigen kann (Chemische Parameter, Teil 2)". Zu diesen zählen u.a. alle Schwermetalle!

(https://de.wikipedia.org/wiki/Trinkwasserverordnung)

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